Hausbesitzern an Spaniens Küsten droht Enteignung

Mit drastischen Mitteln geht Spanien gegen die Bauwut an seinen Küsten vor: Alle Häuser, die zu nah am Wasser stehen, werden abgerissen. Wie die Regierung den Schritt rechtfertigt - und die Eigentümer sich dagegen wehren.

Ein Bericht von Anne Grüttner, Handelsblatt – Korrespondentin

Original-Bericht..........

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11.12.2008 - 10:55 Uhr

MADRID. An Spaniens Küste verläuft eine unsichtbare Linie - mal gerade, mal mit launischen Zacken. Sie versetzt Hausbesitzer in Angst und Schrecken. Es handelt sich um die Abgrenzung einer mindestens 20 Meter breiten staatlichen Strandzone, sichtbar nur auf den Plänen der nationalen Küstenschutzdirektion.

Alles, was in der staatlichen Strandzone ist, verwandelt sich nach vollzogener Grenzziehung in öffentliches Gut. Wer in dieser Zone ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, wird enteignet, die Gebäude früher oder später abgerissen - ohne Entschädigung. Eine ganze Reihe von Häusern, sogar ganze Dörfer fielen der staatlichen Abrissbirne bereits zum Opfer.

Noch ist die Linie nicht ganz vollständig. Etwa 20 Prozent der Küste müssen die Ingenieure noch vermessen. Zudem kann sich die Linie jederzeit verschieben, denn ausschlaggebend ist laut Küstengesetz, wie weit die Wellen im Fall einer Sturmflut reichen. Viele Hausbesitzer wissen noch nichts von ihrem Unglück oder haben erst vor kurzem davon erfahren.

Als die Spanierin Carmen del Amo vor vier Jahren für 240 000 Euro ihre 150 Quadratmeter Wohnung mit Meerblick in Alicante kaufte, war die unsichtbare Linie in dieser Region Alicante schon gezogen. Carmens Terrasse ragt einen Meter in die 20-Meter-Strandzone hinein.

Damit ist die ganze Wohnung öffentliche Domäne. Im Grundbuch steht bis heute nichts davon, obwohl der Staat per Gesetz dazu verpflichtet ist, eine entsprechende Eintragung zu machen. Vor zwei Jahren wurde die Bankdirektorin frühpensioniert und zog ganz von Madrid nach Alicante. "Da begann ich, mich mit der Sache zu befassen und entdeckte, dass ich eigentlich gar keine Wohnung besitze und auch kein Anrecht auf Entschädigung habe."

Zwar wurde Carmens Gebäude schon im Jahr 1974 gebaut, das Küstengesetz erst im Jahr 1988 verabschiedet. Das Gesetz werde nicht rückwirkend angewandt, behauptet die Küstenschutzdirektion in einer Erläuterung des Küstengesetzes, doch "die Abgrenzung eines Geländes als öffentliche Domäne wiegt stärker als die Grundbucheintragungen zugunsten von Privaten, was impliziert, dass ein vormals privates Grundstück zur öffentlichen Domäne erklärt werden kann." Eine juristische Pirouette, die im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass das Gesetz doch rückwirkend angewandt wird, weiß Anwalt José Ortega, der sich auf das Thema spezialisiert hat und viele Betroffene berät.

Das Problem ist, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung erst einmal für lange Zeit in der Schublade verschwand und durch den Bauboom der letzten Jahrzehnte ad absurdum geführt wurde. Erst seit dem Regierungswechsel 2004 wird das Gesetz wieder verschärft angewandt und die Demarkationslinien gezogen. "Spanien hat seine Küste extrem misshandelt, obwohl es ein gutes Küstengesetz hat", sagt Pilar Marcos, die für Greenpeace in Spanien die Küstenkampagne leitet. "Jetzt muss das Gesetz endlich durchgesetzt und die öffentliche Strandzone bereinigt werden, nicht nur, damit alle Leute freien Zugang zum Strand haben, sondern auch aus Sicherheitsgründen im Zuge des Klimawandels."

Das große Problem ist jedoch: Keiner will dafür zahlen: "Man will die Küste wieder so herstellen, wie sie früher war. Prima. Aber dann muss man die Leute auch entsprechend entschädigen", sagt Anwalt Ortega.

Die Küstenschutzdirektion, die dem Umweltministerium untergeordnet ist, vergibt lediglich ein Wohnrecht für 30 Jahre, erweiterbar um weitere 30 Jahre.

Das, so entschied das spanische Verfassungsgericht, sei eine ausreichende Entschädigung. In der Praxis kann diese Konzession allerdings auch jederzeit aus Gründen des "Allgemeinwohls" aufgehoben werden. Außerdem dürfen die Bewohner in all diesen Jahren keinerlei Modifikationen oder auch nur Reparaturen an dem Gebäude ohne Genehmigung vornehmen. Entsprechend schlecht ist der Zustand von Carmens Wohnblock.

Die Farbe blättert ab, und die Mauer, die den Parkplatz vor dem Haus vom Strand abgrenzt, ist verfallen.

Carmen del Amo will das alles nicht einfach so hinnehmen. Vor allem will sie verhindern, dass andere in die gleiche Falle tappen wie sie und eine Immobilie kaufen, die gar nicht mehr existieren dürfte.

Vor anderthalb Jahren machte die resolute 54-Jährige die Geschichte ihres Häuserblocks, in dem etwa tausend Familien aus aller Herren Länder leben, publik. Mit ihrer "Plattform der vom Küstengesetz Betroffenen", die mittlerweile etwa 20 000 Familien in ganz Spanien zählt, baut sie über die nationale und internationale Presse Druck auf und sucht gleichzeitig den Dialog mit den verantwortlichen Stellen, der Küstendirektion, mit den Vertretern der politischen Parteien, dem Regierungschef, dem Europäischen Parlament. "Das Gesetz muss reformiert werden", fordert Carmen.

Die Zeit drängt, denn einige Leute wie die Ungarin Ana María Hutfleck hat das Küstengesetz an den Rand des Abgrunds gebracht.

Vor einigen Monaten starb der Ehemann der 63-Jährigen. Während der Pflege ihres Mannes ist die zierliche blonde Frau selber krank geworden. Nach drei Bandscheibenvorfällen und mehreren Operationen musste sie ihr kleines Geschäft für therapeutische Massagen aufgeben.

Ihre Wohnung, die sie schon Ende der 70er-Jahre kaufte und die vor einem Jahr auf 380 000 Euro geschätzt wurde, kann sie höchstens noch zum halben Preis verscherbeln, denn sie hat ja nur noch ein auf 30 Jahre begrenztes Wohnrecht.

Das Schlimmste aber: Ana María kann ihre Hypothek von monatlich 400 Euro nicht mehr aufbringen. "Wenn ich nicht zahlen kann, setzt mich die Bank aus der Wohnung raus." Ana María, die sich hinter einer großen schwarzen Sonnenbrille versteckt, lebt schon jetzt nur noch von der Hilfe von Freunden und dem bisschen, was ihr Sohn verdient, der sein letztes Ausbildungsjahr als Automechaniker absolviert. Für Ana María ist es wie ein Déjà-vu: "In den 50er-Jahren hat meine Familie in Ungarn alles verloren, und jetzt muss ich feststellen, dass in einer Demokratie das gleiche passieren kann", sagt sie bitter. "Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet, um mein eigenes Heim zu haben. Und jetzt bin ich 63 und habe nichts." Und das alles nur wegen einer unsichtbaren Linie.

Enteignet - was nun?

Gestützt auf ein Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988 hat in Spanien die Enteignung von Immobilien begonnen. Wo man Hilfe bekommt:

Internet-Plattform  Die Spanierin Carmen del Amo hat im Internet eine Plattform für Betroffene ins Leben gerufen. Dort gibt es auf Spanisch und Englisch aktuelle Informationen unter der Adresse http://afectadosleydecostas.blogspot.com.

Unter einer Email-Adresse können Interessierte Informationen anfordern oder Mitglied werden.

Die Plattform verfügt über Übersetzer. Zahlreiche Deutsche sind bereits Mitglied der Plattform geworden.

Hilfe vom Anwalt  Eine Kontaktadresse für Betroffene des Küstengesetzes findet sich auch auf der Webseite des Anwalts José Ortega: http:// www.costasmaritimas.com/000.htm Ein Bericht von Greenpeace über die Auswirkungen des Baubooms an der spanischen Küste steht unter : http://colabora2.greenpeace.es/costas. Eine komplette Karte, auf der die aktuelle Begrenzungslinie der Küstenschutzzone - 20 Meter vom Meer in städtischen Gebieten und 100 Meter in ländlichen Gebieten - vermerkt sind, soll erst nach kompletter Vermessung der gesamten Küste ins Netz gestellt werden.