Video-Reportage.... PRESSE-BERICHT VON: MIKE SEEBOTH (Freier Journalist) RECHERCHIERT IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER: „CLUB EUROPA SCHUTZGEMEINSCHAFT“ Sachverhalt von: Enteignung Methoden über das spanische Küstengesetz an der (Bucht) „Bahia de Roses“ (Costa-Brava) Nachfolgende Beweise und erlangte Recherche Ergebnisse sind Nach besten Wissen und Gewissen dokumentiert: TATBESTAND: Gemäß der nachfolgenden:“staatlichen Enteignungs-Mitteilung vom: „Küstengesetz-Ministerium“, zugestellt am: 24. Mai 2018 mit der Festlegung, indem: Das enteignete Immobilien Objekt: „UNVERÄUßERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR ENTEIGNET IST“. EIN PRÄZEDENZFALL: In unserem Bestreben liegt es, eine Rechtssicherheit in Verbindung mit den dazu erforderlichen juristischen Voraussetzungen gewährleisten zu können, weil wir uns auf die Rechtmäßigkeit, von notariell ausgefertigten Kaufvertrags-Urkunden berufen, die für die Beurkundung zum Ankauf der Immobilie vollzogen worden sind Unter Beweis und Zeugnis: Wurde in Empuriabrava: Mit der Urkundennummer 428 vom: 17. März 1998 wurde die Immobilie notariell beurkundet. Nach genauer Überprüfung, bei allen zuständigen Behörden und Banken, sowie den in Verantwortung stehenden Notar, nach entsprechender Überprüfung, keine eingetragene Auflassungsvormerkung, oder sonstige Eintragungen festgestellt worden. Im gutem Glauben und davon ausgehend, das eine „Escritura“ nur dann gesetzeskonform, die Berücksichtigung der staatlichen Belange beinhalten, wenn ein Rechtsstaatlich ausgewiesenes Notariat, in Verbindung mit dem Rechtsstaatlich ausgewiesenen „Register de Propiedad“- ihre Verpflichtung und Rechtsstaatlichen Aufgaben korrekt überprüfen konnten. Gemäß der vorgenommenen Recherchen, stellte sich erst in der Jahreswende 2.007 / 2.008 die offene Frage, warum wurden erst nach mehr als 20 Jahren, auf die seit 1988 bestehende Küstengesetz–Auferlassungsvormerkung, in Form einer beschlossenen Enteignung Maßnahme, Aufmerksam gemacht und Warum nicht schon - vor dem Ankauf im Jahr 1998 Von den dazu zuständigen und verantwortlichen staatlichen Stellen wie Der Notar, das Register de Propiedad und die zuständigen Behörden, Baugenehmigungs-Ämter, notwendigerweise Aufmerksam gemacht und hingewiesen.? Fakt ist: Der Eigentumswechsel der vorgenannten Immobilie wurde schon im: März 1998 – notariell beurkundet und im Register de Propiedad (Grundbuchamt) umgeschrieben, - ohne darüber zu informieren, dass gemäß staatlicher Auflage, ein geltendes Küstengesetz aus dem Jahre 1988, bestand. Der Eigentumswechsel wurde rechtmäßig beurkundet und im zuständigen Register de Propiedad,(Grundbuchamt) ohne eine diesbezügliche Auflassungsvormerkung eingetragen war. Der damalige Verkäufer hat das unbebaute Grundstück am: 17. Dez. 1973 ca. 15-Jahre vor dem Erlass des Küstengesetz von: 1988, - das Grundstück angekauft und ca. 9-Jahre später, am: 17. Mai 1979 von den zuständigen Behörden die Baugenehmigung erhalten. Ferner, A) -Empuriabrava ist eine künstliche Marina, gebaut und genehmigt schon in den 60er Jahren, somit -weit vor dem Küstengesetz von 1988 –die nunmehr –nach 22 Jahren zur Anwendung kommen soll. B) - Im Zusammenhang mit der 2.009 vorgenommen Landvermessung sind durch das Fehlen von grafischen Informationen zur korrekten Vermessung, Notwendig gewesen. indem, gravierende Fehler der ÜBERSETZUNG VOM INHALT DES AKTES DER VERMESSUNGEN ENTSTANDEN SIND. Damit ist nachgewiesen, dass es seit Inkrafttreten des Küstengesetz 1988 Beträchtliche Verzögerungen bei der Grenzfestsetzung in Empuriabrava gegeben waren, die nach mittlerweile 22-Jahren –nicht mehr in Verbindung mit den tatsächlichen Inhalten der Gesetzesformulierungen von 1988 Eine gültige Rechtswirkung beinhalten. Deshalb kann man von schweren staatlichen Verfahrensfehler ausgehen. Vor Baubeginn der in Frage kommende: Wohn und Gewerbe-Immobilie wurde in der Jahreswende – 1979. /. 1980, schon eine Vermessung vorgenommen, diese ergab, dass vom: Meeresufer bis zum Immobilien Anwesen, eine mehr als perfekte, der Küstenlandschaft angepasste naturbelassene Eingeschossige Bauweise, mit: „ausreichender Abstand bestand und es keine Einwände gegeben waren. Der Sinn und Zweck des Küstengesetzes aus dem Jahr 1988 ist es, die Bebauung von Betonburgen zu verhindern die zu nahe am Küstenbereich gebaut worden sind, um Immobilien- Spekulantentum mit dem Bau von Betonbauten bis zu 20-zig –und mehr geschossiger Bauweise, einzudämmen. Die eingeleiteten Enteignung Maßnahmen können nicht als rechtsstaatlich akzeptiert werden, weil Unverständlicherweise, das Küstengesetz als: „Mittel zum Zweck“ in den Krisenzeiten herhalten muss Dementsprechend, sollte insbesondere die, vor der enteigneten Immobilien Anwesen liegende 1. Strandreihe (nach ca. 100 bis 180 Meter vom Wellengang) entfernten: 9 verschiedenen, Restaurant Betriebe, die in Form von:“ Eingeschossigen festen Betonbauweise, am Strand von Empuriabrava seit 1990 vorhanden waren, weil Ursprünglich sollte diese Betonbauten abgerissen werden. Von diesem Vorhaben wurde jedoch abgesehen und an die verschiedenen 9 Mieter/Pächter werden von den: „spanische Staatlichen Behörden“ eine Jahresmieteinnahme von: ca.: 390.000,- €uro fest vereinnahmt werden. Bei den genau recherchierten und in Frage kommende Wohn und Gewerbeimmobilie, befindet sich diese in: Eingeschossiger Bauweise in der 2. Bebauungs-Meereslinie, C/Salins in einem Zusätzlichen Nutzungs-Bereich von ca. 18 Meter breiten angeschlossenen und dazugehörigen Schiffskanal-Boots Anlegeplatz. Im Vergleich und in Verbindung dazu, befinden sich in der Nachbarortschaft Roses & Santa Margarita, „n i c h t enteignete“ Gewerbe, Hotel und Wohn- Immobilien, die direkt im Strandbereich, vom Wellengang max: 50 bis 70 Meter entfernt sind? Fakt ist, das nachfolgende Rechtslage, aus juristischer Sichtweise einer geschädigten Familiengemeinschaft, nachgewiesen ist, das bis zum heutigen Tag (Juli 2020) der Verkehrswert durch ein Sachverständigen Gutachten eines: „Siebenstelligen €uro Betrages gewährleistet ist und der Nachweis, der Enteignung ohne eine Entschädigung“ vollzogen wurde. DIE OFFENE FRAGE IST: WIE GEHT ES NACH DER CORONA KRISE WIRTSCHAFTLICH IN SPANIEN WEITER, IST ES IN ORDNUNG DAS DIE SPANISCHE-REGIERUNG WEITERE, EU GELDER IN HÖHE VON: 140 Milliarden €uro MIT SOLIDARITÄTS BEGRÜNDUNGEN, ZUSTEHEN?? Eine UNVERANTWORTLICHKEIT beinhaltet der ANTRAG VON: „REICHSTEN LAND der EU-Mitgliedstaaten “Der spanische Staat, der über Immobilien Besitztümer von weit mehr als: Hunderte von: Milliarden €uro in zukunftsorientierte unschätzbare Immobilien-Sachwerte, sich dadurch Widerrechtlich bereichert und im Besitz genommen hat. Spanien, ist das einzige der 27 EU-Länder, das nationale und EU-Bürger ruiniert und brutal ihres Eigentums beraubt haben. Und wie können die verantwortliche EU-Politiker, die Verantwortung gegenüber den EU- Steuerzahlern, dementsprechend übernehmen?? Die nachweislich mit räuberischen Ausbeutung Methoden, in Form von sehr: Wertvollen: „Immobilien- Betongold“ an den: vorhandenen 8000 km langen Küstenorten, die sich ausnahmslos an den lukrativen 1. Meereslinie befinden, brutal angeeignet haben. Wie kann man vorbeugen, wenn sich die Ansteckung der: „Spanischen Küstengesetz Beraubung –Methoden, sich Europaweit ausbreitet? Für die in Frage kommenden EU-Partnerländer, (z.B. Griechenland & Italien und andere, die an ihre Meeresküsten liegenden Immobilien, ebenfalls zu enteignen, als Nachahmer motiviert werden? In grober Missachtung des: Lissabonner-Vertrages, enteignet der spanische Staat: fast ca. 1 Millionen „Küsten Immobilien“ Die offenen Fragen sind: A) „Können sich die Verantwortlichen EU Politiker in Brüssel leisten, diesen vorgenannten Sachverhalt außer Acht zu lassen?? B) „Man sollte die verantwortlichen spanischen Politiker darauf hinweisen, dass man den unschuldigen E-U Steuerzahler in Mitleidenschaft zieht. C) Man läuft Gefahr, dass man die Demokratie in Spanien anzweifeln könnte und einen Sozialismus und Kommunismus-Gedanken in Erwägung ziehen. D) Wie kann man das notwendige Vertrauen von: Immobilien Ankaufs Interessenten gewährleisten, die an spanische Küstenorte problemlos investieren möchten ? Weitere Nachweise von staatlichen: Beraubung und Bereicherung Massnahmen gegen EU Bürger, sind in Arbeit und werden folgen. Weitere Infos bitte unter: CLUB EUROPA SCHUTZ GEMEINSCHAFT EMPURIABRAVA www.costabrava-actuel.com _____________________________________________________________________________________ Youtube Video Spanien Ja?? oder Nein??......... Betrifft: Eine Film Dokumentation über die Sachlage der „Deslinde“ (staatliche Abmessung über die Entfernung der Meereslinie zum enteigneten Immobilien-Anwesen) Der spanische Staat betreibt über das Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988, die entschädigungslose Enteignung einer rechtsmäßig, im März 1998 erworbenen Gewerbe und Wohn Immobilie eines Familienverbundes in vierter Generation, unter einem Dach in Empuriabrava. Bei den derzeitigen, staatlichen Enteignungsmethoden, wird der Verdacht der eigenen staatlichen Interessen und Belange in den Vordergrund gestellt und dabei außer Acht gelassen, dass die in Frage kommenden Küstengesetz Vorgaben, wir nicht mit den an uns unterstellten Gesetzesinhalten, und das in keinster Weise, verstossen. Wie zum Beispiel: A) Dass wir der gesamten Öffentlichkeit den freien Zugang zum Strand verhindern, sowie B) Die Auswirkungen einer ungezügelten Bautätigkeit von „Beton Hochburgen „ in der ersten Strandlinie von Empuriabrava. Die in Frage kommende Immobilie befindet sich von der am Weitesten entfernten Stelle des Wellengangs an der ersten Meereslinie, von der sogenannten Basis Linie entfernt in eingeschossiger, landschaftsgetreuer Bauweise. Die notwendige Baugenehmigung wurde schon neun Jahre vor dem sogenannten Küstengesetz von 1988 am 17. Mai 1979 erteilt und fertiggestellt. Schon nach kurzer Zeit wurde die Familiengemeinschaft vor die schwere Fragen gestellt, wie die gemeinschaftliche Existenz, durch die Umsetzung des Küstengesetzes weiterhin möglich ist. Eine der strittigen Punkte ist nämlich die Unterschiedliche Auffassungen darüber, wo das Meer aufhört und das Land bzw. die Küste beginnt. Also, für uns, wo beginnt Familie, und wo hört unser Leben auf… Fakt ist: Die Bewohnbarkeits Nutzung, wurde durch aufwendige Renovierungs Arbeiten vorgenommen und ausgeführt. Die hohen, diesbezüglichen, staatlichen Steuern wurden immer korrekt entrichtet. Die dazu benötigten Darlehen der Familie von unter anderen Der Banco Santander, die für den Ankauf und die Renovierungskosten benötigt wurden, wurden vom zuständigen Finanzamt als Abschreibung NICHT anerkannt, sondern als Einkommens Steuer umfunktioniert und als Steuerforderung deklariert und zusätzlich gefordert. Der Verkehrswert beläuft sich derzeitig aktuell auf einen Siebenstelligen Mio €uro Betrag. Fest steht, dass das spanische Volk bzw. die spanischen Steuerzahler und potentielle Investoren die Geschädigten sind, und abgehalten werden auf spanischem Boden neue Investments zu wagen! In unserem Fall hat sich durch diese staatliche Willkür das Familienleben mit all seinen diesbezüglichen Existenzängsten extrem schwierig gestaltet. Nur durch den Zusammenhalt meistern wir nicht mehr Jahr für Jahr, sondern gemeinsam nur noch Stunde für Stunde… ANMERKUNG: Bei Reklamationen und Beschwerden, die über den Inhalt des Filmbeitrages Vorgebracht werden, stehen die Verantwortlichen –Verfasser, in alle Belange zur Verfügung. www.costabrava-actuel.com _____________________________________________________________________________________
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