CE I.S.G. Über www.empuriabravanews.com

VORSTELLUNG UND DOKUMENTATION AN UNSERE MITGLIEDER DER:

Club Europa Investment Schutzgemeinschaft,

aus: E-17487 Empuriabrava

Informationen über: Illegale Hausbesetzer

Presse-Bericht von CE I.S.G. über Haus- und Wohnungsbesetzungen in Empuiriabrava.

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen:

Die gegenwertigen Hausbesetzer in Empuiriabrava berufen sich auf die Artikel 47 und 33 der spanischen Verfassung, die ihnen ein „Recht auf eine würdige Unterkunft“ und ein „Recht auf Besitz“ einräumen.

Illegale Hausbesetzer bekommen in Spanien ab sofort zusätzlich noch über das Königlichen Dekret 1/21 weitreichenden Schutz vor einer Zwangsräumung!

Die spanische Linksregierung hat Anfang 2021 eine weitere zusätzliche Novellierung des Artikels 1 des Gesetzes über Zwangsräumungen von Wohnraum verabschiedet. So wird im Königlichen Dekret 1/21 vom 19 Januar 2021 der Schutz der Verbraucher und Nutzer im Angesicht sozialer und wirtschaftlicher Verletzlichkeit festgelegt. Erstmals wurde der "sozial schwach gestellten Person" eine juristische Position gegeben. Sie hat also erstmalig als "bedürftige Person" Einzug in das spanische Gesetzbuch gehalten.

War bis gestern noch der Nachweis ausreichend gewesen, dass die illegale Hausbesetzung ein Delikt gewesen war, ist ab sofort der Nachweis über Gewaltanwendung und Einschüchterung nötig, um das Verfahren einer Räumungsklage überhaupt in Gang zu bringen. Hausbesetzer, die ohne Gewalt oder Einschüchterung zu ihrem "neuen Wohnraum" gekommen sind, sollen nur dann aus der besetzten Liegenschaft gewiesen werden können, wenn ihnen eine angemessene Ersatzwohnung aus dem sozialen Wohnungsbau zugeteilt werden kann. Da Hausbesetzer ja zumeist klammheimlich in den angeblich unbewohnten Wohnraum eindringen, wird es nun für Rechtsanwälte eine Mammutaufgabe, eine "legalisierte" illegale Hausbesetzung wieder rückgängig zu machen und somit den Wohnraum durch Zwangsräumung wieder für den eigentlichen Besitzer nutzbar zu machen. Es sei daher jedem empfohlen von nun ab auch die Nachbarschaft über diese Gesetzesänderung zu informieren, um sich gegenseitig gegen die nun zu erwartende Welle neuer Hausbesetzungen zu schützen. Hat sich dieser „Persilschein“ erst einmal herumgesprochen, werden sich viele Mieter fragen, wozu sie noch Miete bezahlen, wenn sie unter Umständen in der Nachbarwohnung gratis absteigen können.

Demnach machen sich Personen, die in eine leere Wohnung oder Haus eindringen, in Spanien nicht strafbar. Der Grundgedanke von Hausbesetzungen ist ein friedvolles und gewaltfreies Vorgehen. Ein Einbruch findet nicht statt, sonst würde es sich um eine Straftat handeln. Davon nehmen Hausbesetzer in der Regel Abstand, das ist nicht das Szenario.

Durch die Rechtslage stößt die spanische Justiz jedoch an die Grenzen ihrer Macht. Eine Zwangsräumung durch die Polizei ist allerdings nur dann möglich, wenn der rechtmäßige Hausbesitzer innerhalb von 72 Stunden Anzeige erstattet. Sobald diese Frist verstrichen ist, ist eine Zwangsräumung nur noch nach einem richterlichen Beschluss möglich. Doch bis dieser erwirkt ist, können Monate, sogar Jahre vergehen, wenn unklare Besitz-Verhältnisse herrschen oder diese angezweifelt werden.

Wer mehr über die Gesetzesnovelle erfahren möchte und der spanischen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig ist, kann seine diesbezüglichen Schadenersatz Ansprüche, Einsprüche, Beschwerde seine offenen Fragen unter: h.w@bio-medicina.net schriftlich stellen.

Oder die Mitgliedschaft bei der

„CE I.S.G.“ (Club Europa Investment Schutz Gemeinschaft) beantragen.