P.C.E., PARTEI CLUB EUROPA - VERBAND, e.c.

BERICHT VOM: PARTEI GRÜNDER & GESCHÄDIGTEN

HERBERT WILCZEK, ÜBER DIE KÜSTENGESETZ METHODEN IN SPANIEN, MIT DEM TITEL:

EINE SCHANDE FÜR DIE EUROPÄISCHE UNION IN BRÜSSEL“

Wird unter anderen die zurzeit gefährliche Corona Krise, als Ablenkung/ Schutzschild für die, nach der Corona Krise Unaufhaltsame aufkommende: Armen, Krimialietät & Finanz Krise in Spanien, vorgebeugt & benutzt?

Empuriabrava, den: 28.03.2021

Nachdem das zuständige Plenum des Europäischen Parlamentes in der Jahreswende 2020/2021, gegen: unserer jahrelangen, vergeblich vollzogenen, Einwände & Petitionen gegen rechtswidrige Enteignungs- Methoden, mit der nachfolgenden Anordnung:

Aktenzeichen D- 103677 vom: 11.12. 2020

Brüssel /KV/JF( IPOL-COM-PETI D (2020)33950, von der:

“Verantwortlichen spanischen EP Ausschussvorsitzenden Sra. Dolors Monserrat, aus Brüssel zugestellt und mit der nachfolgenden Urteils Rechtsbeschluss:

Sehen Sie sich das Original Schreiben an:

Aktenzeichen D- 103677 vom: 11.12. 2020

Inhalts Zitat:

“Die Ablehnung beinhaltet alle reklamierten Einsprüche, die jahrelang von uns vergeblich, über die brutal vollzogenen Enteignungsmethoden, gegen meine Person und unserer Familiengemeinschaft in Verbindung mit unserer Unternehmens Gesellschaft IGI (Investment Gesundheit Institut ) wurde gemäß dem span.- Kü. Ge. Abgewiesen, indem:.

“Die gesamte Akte im vollen Umfang geschlossen wurde“ und alle Einsprüche abgelehnt, mit dem Hinweis, dass diese Kü Ge Methoden, als: Rechtlich fungierte „Spanische innerstaatliche Angelegenheiten“ begründet, deklariert und verordnet, indem alle Einwände und Beschwerden deshalb abgewiesen wurden.

Traurig ist und bleibt: dass eine Schande für das Parlament der EU Nachfolgend darstellt, die klar und deutlich einen:

A): „Spanischen Milliarden Coup fördert, der unter anderen zur Vorbeugung, einer zu erwartenden Finanz & Eurokrise dient, besteht deshalb der Verdacht im Raume, das sich der spanische Staat durch brutale Bereicherung Methoden, zusätzlich über weitere wertvolle: „Beton Gold Immobilien Vermögenswerte“ aneignet und bereichert hat, indem man, in der bei uns Gegenüberliegenden 1. Strandlinie, anfänglich die ursprünglich vorhandenen 4 Betonbau Gewerbe Immobilien abgerissen werden sollte.

Davon nahm man jedoch in der Jahreswende 2013, Abstand und erbaute und renovierte insgesamt:

9 weitere neue Gewerbe Betriebs -Betonbauten, die an 9 verschiedene Betreiber /Mieter, mit einer Gesamt Jahresmiete über: 300.000,- €uro Kaltmiete mit einer behördlicherseits, staatlich vereinbarten: 10 Jahres Dauer Mietverträge verpachtet wurde.

B) Bei der enteigneten“ IGI Gewerbe“ und „Familien Wohngemeinschaft Immobilien Liegenschaft“, handelt es sich um ein Anwesen, das es in Europa kein 2. Mal gibt und als „einmalig eingeordnet werden kann, weil es sich insgesamt auf der Länge von ca. 1,5 km in der 1. Meereslinie mit dazugehörigen, dahinterliegenden: 16,5 meter langen & 3 meter breiten Boots Anliegeplatz, einer der höchsten Immobilien Wertsteigerungsraten in Europa gewährleistet.

Fest steht zurzeit jedoch die Tatsache das: „Trotz der Corona und Finanz Krise, die Immobilien Preise, wie nie zuvor ansteigen werden.

Auf der Grundlage des : Ablehnung Bescheides von: Frau Monserrat , sollte diese: EU Vorgehensweise, der offene Frage nachkommen, warum man immer wieder, den spanischen Staat laufend finanziell mit sehr sehr hohen Hilfs Font Gelder großzügiger, Unterstützung, bewilligt, fördert und auszahlt..“

Mit dieser Anordnung ist es eine Schande für die Europäische Union.

Man kann diese Entscheidung nicht anders bezeichnen, da sie viele der Grundprinzipien der Europäische Union, insbesondere der Demokratie, total bricht, sowie aus welchem Gründen auch immer, haben die verantwortlichen Politiker ihre eigenen Werte verraten, weil ausschliesslich ein „demokratisches Ideal“ die EU bisher vorwärts gebracht hat.

Wir/ ich als Europäer, und als Demokrat/en, kann zunächst nur eine große Enttäuschung und Wut empfinden: Unter anderen, eine sehr starke Depression und eine tiefe Traurigkeit bewirkt hat, trotzdem wünsche ich keinen der verantwortlichen Politiker, das die bei uns verursachten seelischen physischen Qualen, sie nicht auch einmal erleiden müssen.

Noch schlimmer, sind die in den letzten Jahren, leider andauernden Drohungen, die unter anderen meine öffentlichen Aktivitäten mit meinen Presse Berichterstattungen“ über die span.- Enteignungsmethoden in: T.V. Sender und weitere Medien, mit dem Ergebnis, das mittlerweile mehr als: 1,2 Millionen EU Bürger auch Hr. Putin in Russland erreicht haben.

Auf Grund dessen, daraufhin:

An meine Person und Familienmitglieder, sich einige Bedroher als: Wähler der: „Sozialistischen Demokratie und der Treue zum Königshaus bekannten, sowie sich als: Franco Anhänger bezeichneten, mit den nachfolgenden Drohungen und Zitaten:

„Haut ab, ihr Sch…… Ausländer, und illegale Hausbesetzer, die Immobilien in der ersten Meereslinie gehört dem span,-. Volk, weil unter Franco hätte man euch standrechtlich verjagt oder erschossen“….

OK, Spanien bezeichnet sich als Rechtsstaat, aber Fanatiker und Auslandshasser gibt es überall.

Aktuell z-Z. wird von der spanischen Regierung herausposaunt, dass die Enteignung Entscheidungen über das Kü -Ge

"Ein Vertrauensvotum in die spanische Justiz darstellt".

Auf Grund meiner Erfahrungen und Recherche Ergebnisse, aus den letzten 20 Jahren ist es mittlerweile kein Geheimniss mehr, dass das Vertrauen in die spanischen Rechtsprechung, bei Insider bekannt ist und unter Rechtsanwalt Kanzleien als: „Politisch geprägt bezeichnet wird, aber nicht alle Richter, jedoch, leider die meisten politisch, orientiert sind.

In Spanien ist eine Prozessdauer in dieser politischen Angelegenheit, bis in der letzten Instanz, mit mindestens der Dauer von 10 bis 15 Jahre zu erwarten.

Leider befinden wir uns z.Z. unter dem staatlichen Schutzmantel der: „Corona Pandemie“, die leider seit über einem Jahr, den :“Kü-Ge Enteignungen kein Platz einräumen, wobei vorerst kein anderes politisches Thema mehr zulassen wird.

Ich, Herbert Wilczek komme jedoch nicht umher, als: der Verfasser und Geschädigte, sowie als Vorsitzender der geschädigten Familiengemeinschaft und der intrigierten Geschäftsunternehmung IGI

Hiermit nachfolgende Anklage Begründungsnachweise gegen den spanischen Staat zu erheben und betone hiermit ausdrücklich, dass es sich bei den nachfolgenden Recherchierten Ergebnisse keinesfalls um eine Rechts Beratung für andere Geschädigte handelt, sondern um:

1. die P.C.E Mitglieder, die Darstellung der Sachverhalte, aus unserer Sicht und nach meinen eigenen Recherche Ergebnisse resultierten, um eine durch den spanische Staat, verursachte:

Schadenersatzforderungs Antrag beim:

Europäischen Gerichthof in Luxemburg, ein entsprechendes Verfahren ein zuleiten, gemäß den nachfolgenden, „Wiederrechtlichen Verfehlungen“ diese auch mit:

„Juristisch gut recherchierten Ermittlungsergebnissen“, in dem Zeitraum von: 2003 bis Ende 2020, wahrheitsgetreu ermitteln konnte, um den:

„Tatbestand nachzuweisen, dass: „Unter Vortäuschung falscher Tatsachen nachfolgender: Tatbestand /verdacht, bei uns über: Einen mehrstelligen Millionen €uro Betrag verursachten und entstandenen Verlustschaden handelt der aus:

“ Brutal vollzogene Enteignungsmethoden resultiert, die über das: spanische Küstengesetz, gegen mich der: Familiengemeinschaft und der intrigierten Geschäftsunternehmung IGI, bis zum heutigen Tage, uns alle in den totalen Ruin getrieben haben und das gesamtes Lebenswerk vernichtet worden ist, das mittlerweile seit über 20 Jahren gegen uns vollstreckt wird.

Die Entscheidung des EP, das kann man jetzt schon sagen, wird in Zukunft sehr unangenehme Blamagen für die EU aufbringen. Denn jedesmal wenn

EU Politiker und Diplomaten gegen die Verfolgung, durch die vom KÜ Ge geschädigten und friedlichen Dissidenten, diese protestieren, werden sie an die traurige Entscheidung , der Kü Ge geschädigten erinnert werden.

Die Episoden von u.a. dem Nachahmer W. Putin und den spanischen EU Parlamentarier Herrn Borrell und Frau Dolor Monserrat, werden zukünftig von einer langen Kette ähnlichen Ärgernisse nachgewiesen.

Die EU finanziert trotz aller Umstände, den spanische Staat, der in Form einer: „Vorgetäuschten, verarmten EU Mitgliedsland Situation, solidarisch auftritt“

Wie unter anderen: Mit den EU Hilfsgeldern die im Rahmen des Corona Hilfsprogramms von der

EU über insgesamt: 145 Milliarden Euro, als Corona Hilfe Zuschuss an Spanien möchte oder bereits erhalten hat?

Richtig ist, das Spanien, als das einer der reichsten Länder in der EU dasteht und mit: Wertvollen Besitztums Sachwerte von: kostbaren Immobilien Anwesen, die sich in den ersten Meeresstrandlagen befinden, wurde seltsamerweise unter diesem Sachverhalt EU Gelder für Spanien, bereitgestellt.

Mit diesem Geldbeträgen, die auch aus anderen EU Länder stammen, könnten diese Regierungen riesige Lücken in ihren eigenen Staatshaushalten schliessen

Hier und jetzt wieder an die Gründe zu erinnern, die seit über 20 Jahre ein Konvolut von Täuschungen und Lügen beinhalten, würde das unsere Geduld, als: Geschädigte sehr strapazieren. Auch unter dem Umstand, dass die Abgeordneten des EP, konnten sich nachweislich alle rechtzeitig ausreichende Dokumentation über die: gesamte Sach und Rechtslage, sowie Einsicht über die span.- Kü Ge Enteignungsmethoden nachprüfen bzw,. einsehen, wie die brutalen Enteignungsmethoden, obwohl es leider zweifelhaft ist, ob sie sie gelesen haben. Und so ist das Ergebnis: eine Schande für die EU darstellt, die leicht vermeidbar gewesen wäre und sich besser und mehr an ihre Pflicht erinnert hätten, die Prinzipien der Demokratie höher zu stellen als das

"Nimm-und-Gib" der Spielchen hinter den Kulissen

Fakt ist: Es sind Hunderttausende Wohn & Gewerbe Immobilien vom KüGe, bzw. den damit verbundenen Enteignungen betroffen.

Mit dem Resultat, dass die „staatlichen Piraterie Raubzüge“:

Hunderttausende Milliarden Euro an lukrative Immobilien Sachwerte beinhalten, die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reißt.

Eine allenthalben begrüßte Modifizierung des KüGe stellt für die Betroffenen nicht im Geringsten eine Verbesserung dar, weder in rechtlicher und schon gar nicht in wirtschaftlicher Hinsicht.

Das Einzige, was sicherer ist, als vorher, ist, dass der spanische Staat das jahrelang vor sich hin schlummernde Gesetz nun erweckt hat und anders, als bisher gnadenlos anwendet und das mit der vollen Unterstützung der Europäischen Union aus Brüssel.

Wer jetzt noch nicht dazu bereit ist, sollte spätestens, wenn sein gestohlenes Eigentum an den Staat fällt darüber nachdenken, wie sehr man sich auf europäische und spanische Rechtsicherheit und Demokratie, verlassen kann.

Denn solange das Küstengesetz wenig beachtet und keine Sanktionen spürbar waren, hat wohl kaum jemand der Gesetzgeber vermutlich ebenso wenig die Tragweite und die Lawine erkannt, die das Gesetz zukünftig auslöst.

Es hat den Anschein, als wolle man mit dem Küstengesetz die Vergangenheit zurückholen, anstatt den Entwicklungen und veränderten Bedingungen im Lande mit in die Zukunft gerichtetem Blick Rechnung zu tragen.

Man läuft Gefahr, das Land „zu Tode zu sanieren“, wie wir es z.B. der derzeitige:“ Corona Pandemie Problematik“ kennen, wo nach erfolgreicher Umsetzung aller vermeintlich umweltpolitisch erforderlichen Maßnahmen abends „die Gehwege hochgeklappt werden“ und das öffentliche und kulturelle Leben erloschen ist, von den wirtschaftlichen Konsequenzen ganz zu schweigen.

Die überwiegende Mehrheit (80% bis 90%) der Spanier und EU Bürger lebt an der Küste.

Die Presse ist voll von Hiobs-Botschaften, die von Abriß und Enteignung infolge der Umsetzung des Küstengesetzes berichten.

Wenn man den Veröffentlichungen der mittlerweile recht zahlreichen Interessen-Gemeinschaften und Vereinen mit denen sich Betroffene zur Wehr zu setzen versuchen glauben darf, dann sind allein bei nicht-spanischen Immobilienbesitzern Hundertausende betroffen, über die Zahl der betroffenen Spanier kann man derzeit nur spekulieren.

Wer die spanische Rechtsordnung vor allem den üblichen Umgang kennt, dem dürfte es ziemlich aussichtslos erscheinen, auf juristischem Wege gegen die in den meisten Fällen mehr als fragwürdige Umsetzung des Küstengesetzes vorgehen zu wollen.

Deshalb plane ich H. Wilczek, Gründer der P.C.E., ferner die Familiengemeinschaft und die Geschäftsunternehmung IGI, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Schadenersatz Klage einzureichen, um die spanische Regierung davon zu überzeugen, dass in zivilisierten und demokratischen Ländern übliche Rückwirkungsverbot zu beachten und anzuwenden sind, d.h. sich sowohl an die eigene Verfassung, als auch an Europäisches Recht zu halten.

Damit wäre maßgeblich erreicht, daß das Gesetz nur auf Bauten Anwendung findet, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1988 errichtet wurden.

Gegen die gem. der derzeit gültigen Verfassung zum Zuge kommende 3-stufige Gliederung des Schutzes von Rechten kann nur eine politisch initiierte Änderung der Verfassung helfen.

Wenn man sich vor Augen hält, wie mit uns und viele Menschen mit ihrem Kapital, ihrem Arbeitsplatz, ihren Berufen und Geschäften von den Auswirkungen der rigorosen Umsetzung des Küstengesetzes betroffen sein werden, sind neben menschlichen Tragödien Milliardenverluste und eine unverantwortbare weitere Zuspitzung der ohnehin nicht rosigen Wirtschaftslage, unvermeidbar.

Der Image-Schaden, den dieses Land erleidet, ist in Zahlen ohnehin nicht auszudrücken und wird es fast bis in die Zeit der Franco-Diktatur zurückwerfen.

Vor dieser Perspektive erschein es für den Gründer: Herbert Wilczek mehr als aussichtsreich, wenn wir eine neue politische Partei P.C.E gründen, die sich dieses Themas effektiv annimmt.

Wenn man den betroffenen Bürgern und Geschäftsleuten dieses Landes klar macht, was sich da zusammenbraut und wenn alle bislang in diesem Zusammenhang entstandenen Vereine und Vereinigungen unserer P.C.E Verbund unterstützen, dann kann der Erfolg auf Dauer nicht ausbleiben.

Was die derzeit Regierenden wohl nicht auf ihrer Rechnung haben, ist die Tatsache, daß im Rahmen der EU-Bürgerschaft alle hierzulande lebenden EU-Bürger das aktive und passive Kommunalwahlrecht haben, d.h. der Einfluß, den entsprechend orientierte und aktive Kommunen letztlich auch auf die Landespolitik haben, sollte nicht unterschätzt werden.

Bislang waren die Regierenden davon (leider) weitgehend verschont.

Im Klartext heißt dies: Kräfte, Geld und politischen Einfluß bündeln, alle im weitesten Sinn Betroffene informieren und motivieren, alle Medien einsetzen und ggf. auch vor Negativ Werbung in allen europäischen Ländern nicht zurückschrecken.

Wenn z.B. perspektivlose Küstengesetz Geschädigte protestierten, sollten sich die Regierenden darüber im Klaren sein, daß es in dieser Frage um mindestens so viel, wenn nicht um weitaus mehr geht.

Ende

Um den Vorschlag, meiner verstorbenen Mutter nachzukommen: “ Immer nett anständig und respektvoll dem Gegenüber aufzutreten, sind meine nachfolgenden drei Versionen in dieser Richtung formuliert:

1.Version

Schadenersatz Forderungs Argumente mit den nachfolgenden Tatvorwurf, der vom: Kü-Ge geschädigten Familiengemeinschaft und Geschäftsunernehmung IGI

Bericht 1: https://youtu.be/sq4jzxljcxk

Nachdem sowohl in der Öffentlichkeit, als auch teilweise bei den vom Küstenschutzgesetz direkt Betroffene Familiengemeinschaft und Geschäftsunternehmung IGI noch immer die eine oder andere Unklarheit bezüglich der Fakten zu bestehen scheint, soll die nachfolgende kurze Zusammenfassung helfen, etwas mehr Klarheit in die Diskussion zu bringen.

Die spanische Verfassung aus 1978 sieht in Art. 132 vor, daß „die Meeres-Strandzone unveräußerliches auch nicht durch aussitzen, d.h. Gewohnheitsrecht erwerbbares öffentliches Eigentum ist.

Art. 45 der Verfassung verpflichtet den Staat zum Schutz der Umwelt, deren Nutzung der Allgemeinheit zusteht (wobei Nutzung und Umweltschutz in der Praxis oft miteinander kollidieren).

Das Küstengesetz vom 29.07.1988 soll den durch die Verfassung erteilten Auftrag regeln und erfüllen und damit der Zerstörung und Privatisierung der Küste / des Küstenstreifens entgegenwirken.

Der Küstenstreifen wird dabei in:

Meeres-Strand-Zone oder deslinde marítimo terrestre bezeichnet: Darunter sind alle von Wasser um-, bzw. überspülten Flächen bis zu dem Landpunkt, den Wellen auch bei Sturmflut erreichen, zu verstehen.

Die Grenzziehung soll von der zuständigen Küstenbehörde erarbeitet und vorgeschlagen werden, danach hat ein öffentliches Anhörungsverfahren stattzufinden, in dem Eigentümer und Behörden zu Wort kommen. Das Ergebnis der Anhörung soll an das zuständige Ministerium weitergeleitet werden, welches durch Beschluß entscheidet, wo die Grenze zu ziehen und sichtbar ( z.B. mit Grenzsteinen) zu markieren ist. Danach erfolgt Anweisung an die Grundbuch-Richter, bei diesen Festlegungen widersprechenden Eintragungen eine Art Vormerkung ins Grundbuch einzutragen. Dies ist den Betroffenen Eigentümern mitzuteilen.

Unterliegt der Eigentümer im Verfahren (davon sollte man fast ausgehen), wird ihm ein 30-jähriges Nießbrauch - Recht gewährt, das auf Antrag um weitere 30 Jahre verlängert werden kann.

An dieser Stelle muß nochmals in Erinnerung gebracht werden, daß die Küsten- oder Basislinie aus den amtlichen Seekarten zu entnehmen ist und sich damit jede Diskussion darüber erübrigt, es sei denn, man will der Option des Internationalen Übereinkommens über das Küstenmeer folgen, wonach die gesamte Bucht von Roses den sog. Inneren Gewässern zuzuordnen und das Küstengesetz gar nicht anwendbar ist/wäre.

Ende

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2.Version

Schadenersatz Forderungs Argumente mit den nachfolgenden Tatvorwurf, der vom: Kü-Ge geschädigten Familiengemeinschaft & der Geschäfts -unternehmung IGI

Bericht 2: https://youtu.be/0BBFYqf7IQI

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Einer der strittigen Punkte bei der Umsetzung des Küstengesetzes scheint zu sein, daß es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wo das Meer aufhört und das Land, d.h. die Küste beginnt.

Die Sache wäre ganz einfach, wenn man das am 29. April 1958 in Genf beschlossene „Internationale Übereinkommen über das Küstenmeer“, das Spanien am 25. Februar 1971 unterzeichnet hat, zugrunde legen würde.

In Art. 3 der o.g. Übereinkunft wird die sog. „Basis-Linie“ festgelegt, d.h. die Linie mit der sowohl messtechnisch, als auch juristisch festgelegt wird, wo die Grenze zwischen Land und Wasser, also die „Küste“ zu finden ist.

Als „Basislinie“ ist die Niedrigwasser-Linie entlang der Küste zu verstehen, wie sie in den amtlichen Seekarten eingetragen ist.

Der Blick auf die Seekarte für die Bucht von Roses zeigt sowohl dem Laien,als auch den jeweiligen Fachleuten oder denen, die sich dafür halten, wo das Meer aufhört und wo das Land beginnt.

Falls sich auf diesem Landgebiet irgendwelche Gewässer (Flüsse, Seen, Kanäle, ganz wichtig: auch Häfen!) befinden, zählen sie ab der Basislinie zu den Binnen-Gewässern, also nicht zum Meer.

Offenbar in Unkenntnis dieser Tatsache bemüht man geradezu abenteuerliche Argumente, wie den Punkt an Land, der jemals bei einer Sturmflut oder einer übergroßen Welle von Wasser überspült wurde, um eine Linie festzulegen, die man als Küstenlinie verstehen sollte.

Messungen des Salzgehaltes von ans Meer angrenzenden, oder ins Meer einmündenden

Flüssen und Kanälen sind in diesem Zusammenhang ebenso unnötig wie unsinnig, weil sie nur von hydromorphologischer Bedeutung (d.h. im Hinblick auf die medioambientale / Umwelt bezogene Funktion) sind und damit keinerlei Aussage über die messtechnische und juristische Zugehörigkeit des betreffenden Gewässers gemacht werden kann.

Die Internationale Übereinkunft über die Küstengewässer würde mit Art. 7 sogar so weit gehen, daß die gesamte Bucht von Roses den sog. „inneren Gewässern“, d.h. den Binnengewässern zugeschlagen werden könnte und damit die messtechnische und juristisch relevante Küstenlinie zwischen Cap Norfeu und Cap de Utrera liegen würde.

Art. 7 / 4. der genannten Übereinkunft sagt nämlich, wenn „ die Entferung zwischen den Niedrigwasser-Marken der natürlichen Öffnungspunkte (einer Bucht) weniger als 24 Seemeilen, d.h. 44,448 km auseinanderliegen, kann die Basislinie als gerade Linie zwisch-en diesen beiden Punkten gezogen werden. Die Entfernung zwischen den o.g. Punkten beträgt etwa 16 bis 20 km, also weniger.

Im Klartext hieße dies, daß die gesamte Bucht von Roses nicht unter das Küstengesetz fiele, weil die verschiedenen Schutz-Zonen praktisch im Meer, d.h. in der Bucht von Roses verlaufen würden. Ende

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3.Version

Schadenersatz Forderungs Argumente mit den nachfolgenden Tatvorwurf, der vom: Kü-Ge geschädigten Familiengemeinschaft und der Geschäfts Unternehmung IGI

Aufgabe ordnungs-politischer Maßnahmen in einem freiheitlichen, marktwirtschaftlich organisierten demokratischen Rechtsstaat ist es, auf dem Boden der Verfassung per Gesetz Bedingungen zu schaffen, zu erhalten und ständig weiterzuentwickeln, die die Rechte und Interessen aller berücksichtigen und so gut wie möglich miteinander in Einklang bringen.

Um Entwicklungen nicht zu behindern, sie vorzugeben oder ideologisch auszuschließen, woran u.a. der sog. real existierende Europäische Sozialismus zugrunde ging, ist es Zweck von Verfassungen Grundsätze vergleichbar mit den 10 Geboten zu formulieren, die in der Lebenswirklichkeit ausgestaltet, an veränderte Situationen angepaßt und daher Raum für Weiterentwicklungen geben müssen. Idealerweise sollten sowohl die Vergangenheit, als auch die absehbare Zukunft in die Überlegungen miteinbezogen sein.

Vor diesem Hintergrund werden Gesetze und Verordnungen beschlossen und umgesetzt, die in den meisten Fällen kein Neuland betreffen, sondern bereits bestehende Gesetze erweitern und diese den durch die Entwicklung veränderten Umständen anpassen.

Das Problem besteht nun darin, vorher getroffene Entscheidungen auf ihre weitere Gültigkeit hin zu prüfen, sie soweit möglich, zu korrigieren und bei neuen in die Zukunft gerichteten Entscheidungen erkannte Fehler zu vermeiden.

Jeder dürfte aus eigener Erfahrung wissen, wenn man zu lange mit der Korrektur eines begangenen Fehlers wartet, neigt man zu Überreaktionen, d.h. der gute Vorsatz läßt einen weit über das eigentliche Ziel hinausschießen.

Dieser Lebenserfahrung scheint der Gesetzgeber beim Küstengesetz erlegen zu sein.

Nachdem man aus welchen Gründen auch immer viel zu lange damit gewartet hat, dem Natur und Umweltschutz Geltung zu verschaffen, stellt man ihn nun praktisch über alle anderen ebenfalls und nicht minder berechtigten Interessen und missbraucht ihn als politische Generalvollmacht.

Der pauschale Freibrief, den man sich beim Küstengesetz über die vorgebliche Verteidigung öffentlichen Interesses und den Schutz, staatlichen und damit öffentlichen Eigentums zu verschaffen glaubt, ist für den Bürger keine Errungenschaft, sondern dient nur dazu, sich staatlicherseits möglichst alle Türen offen zu halten und basiert letztlich auf der Befürchtung, Festlegungen zu treffen und Möglichkeiten zuzulassen, die sich in der Zukunft als falsch er-weisen könnten.

Wenn man die Zuwanderung und die zunehmende Besiedelung der Küsten – wie in der königlichen Rede geschehen als „beklagenswert“ auffaßt, anstatt diesen Vorgang als logische Konsequenz einer sich ständig verändernden Welt zu erkennen und diese Entwicklung rückgängig zu machen versucht, dann wäre der nächste denkbare Schritt eine Zwangsumsiedelung von der Küste ins Landesinnere.

Was fehlt, ist ein Plan, sowohl im ideellen Sinne, als auch ganz konkret, d.h. als Küstenlandkarte, aus der die vom Gesetz betroffenen Schutzzonen für jedermann und unabhängig von der Sprache ausgewiesen und erkennbar sind, anstatt durch teilweise fragwürdige Formulierungen für Verunsicherung zu sorgen und eine Lawine von juristischen Auseinandersetzungen und von Verwaltungsmaßnahmen auszulösen.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Katalog von konkret formulierten Kriterien sollte den Landkreisen und Gemeinden anstatt diffuser Kompetenzen die Möglichkeit geben, die staatlich vorgegebene Karte zu modifizieren, d.h. auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Umstände und Gegebenheiten Veränderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen, ohne ihnen den Charakter von Ausnahmen zu geben.

So haben z.B. Felsenküsten eine andere Qualität, als Sandstrände. Vielerorts sind historisch gewachsene Städte, bzw. Gebäude - wie z.B. in Sitges, wo die Kirche unmittelbar auf ins Meer ragende Felsen gebaut ist, oder eine ehemalige Bananenverladestation auf den Kanaren, die heute Museum und logischerweise direkt an der Küste gelegen ist zwar generell vom Gesetz betroffen, könnten so aber bereits im Vorfeld sinnvollerweise ausgeklammert werden.

Das Küstengesetz läuft Gefahr, alte Fehler durch neue zu ersetzen

Stattdessen scheint momentan generell alles von Ablehnung Bescheide bedroht und löst damit eine Flut von Einsprüchen und Verfahren aus, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten und mit dem sog. gesunden Menschenverstand vielfach nicht nachvollziehbar sind.

Nur wer den Menschen nicht auch als Teil der Natur mit dem Recht, sie zu nutzen und zu gestalten sieht, kann wollen, daß die Küsten in ihrer Gesamtheit, wie vom Gesetz vorgesehen, dem menschlichen Einfluß und Gestaltungswillen gänzlich entzogen und wieder zu leeren Einöden, wie einst in den sozialistischen Ostblockländern, zurückgebaut werden.

Die vom Küstengesetz sanktionierte staatliche Anmaßung, die über privatwirtschaftliche Investitionen der Familiengemeinschaft und Geschäftsunternehmung IGI und deren Amortisation zu befinden, bzw. diese sogar zeitlich vorgeben zu wollen, steht in krassem Widerspruch zu den Regeln der freien Marktwirtschaft und ist in dieser Form weder sinnvoll, noch darstell und hinnehmbar.

Wenn man dieses Gesetz in Verbindung mit im europäischen Vergleich ohnehin mangelhaften Schutz privaten Eigentums als Einstieg in eine zunehmende Verstaatlichung von natürlichen Resourcen und als Eingriff des Staates in die Privatwirtschaft sehen will und das könnte man dann stellt sich die Frage, ob Spanien noch in die EU gehört.

Die spanische Küste kann und muß sowohl aus kulturellen, als auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ein gewisses Maß an Bebauung und privatwirtschaftlicher Nutzung ohne staatliche Gängelei zulassen. Dies kann nicht nur den (staatlichen) Häfen und Verkehrswegen zugestanden werden, die gem. der königlichen Rede recht wenig mit Umweltschutz und der Möglichkeit des freien Zugangs durch die Allgemeinheit am Hut haben.

Der Hebel wäre viel mehr zwar nicht speziell über dieses Gesetz, jedoch ganz im Sinn des Umweltschutzes auch an ganz anderer Stelle anzusetzen.

Herbert Wilczek sind alleine in der näheren Umgebung Urbanisationen bekannt, die weder über eine eigene Kläranlage, noch über den Anschluß an ein öffentliches Klärwerk verfügen und ihre Abwässer seit Jahren einfach „in die Pampa“ leiten.

Fischhältereien in der Bucht von Roses belasten das Meerwasser und damit die Strände mit erheblichen Mengen an antibiotisch angereicherten Fischexkrementen. Die geothermische Nutzung des Meer- und Grundwassers, d.h. die Gewinnung von Wärme für Brauchwasseraufbereitung und Heizwasser, wird gesetzgeberisch weder angestrebt, noch in die Praxis umgesetzt, stattdessen verqualmen zahllose Öl und Gas-brenner die saubere Meeresluft.

Die spanische Regierung würde sowohl sich, der EU in Brüssel und ihrer Justiz und ihren Verwaltungen, als auch dem Land und damit den Betroffenen vieles ersparen, wenn sie sich zu einer Novellierung des Gesetzes durchringen könnte, weil ferner, solidarisch gesehen, bei den EU Mitgliedstaaten, alle die Länder, die über Orte an Meeres Strände verfügen, nicht daran gehindert währen, mit den:“ spanischen brutalen entschädigungslosen Enteignungsmethoden“ in Betracht zu ziehen und die gleiche Methode in ihren EU Land an zu wenden, sowie Aktuell den russische Ministerpräsident Wladimir Putins mit dem Dekret vom: März 2020 über Enteignungsmassnahmen in der Krim zum Teil nacheifert, um den Vergleich mit den Einteignungsmethoden im: EU Land Spanien und dem Einverständnis der EU in Brüssel, in entsprechender Verbindung bringen zu können?

Einer Novellierung auf der Basis rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Prinzipien ohne Rückwirkung von Gesetzen, mit Augenmaß und differenziertem Blick auf das Nötige und Mögliche, in Verantwortung gegenüber der Umwelt und den zukünftigen Generationen, jedoch ohne über das Ziel hinauszuschießen. Da die Umsetzung des Küstengesetzes, bzw. der Vollzug der Sanktionen dem Rechtssystem weitgehend entzogen und den Verwaltungen übertragen wurde, kann das Gesetz in seiner bestehenden Form nur politisch ausgehebelt werden.

Spanien braucht seine Küsten sowohl kulturell, als auch wirtschaftlich als unverzichtbare Geldquelle. Es wird weder sich, noch die Welt wesentlich verändern oder gar retten, wenn es die Kuh schlachtet, die sie seit mehreren Jahrzehnten melkt und weiter zu melken genötigt sein wird. Wenn der spanische Staat nicht ganz schnell den Ernst der Lage erkennt , dass es für zukünftige Investoren aus der EU und andere Länder eine Rechtssicherheit gewährleisten muss, um sorgenfrei in Wohn und Gewerbe Immobilien und Unternehmensbeteiligungen (auch in den 1. Meereslinien) in der Euro & Finanz Krise investieren kann, ohne eine Rechtssicherheit zu garantieren und Verunsicherungen , die insbesondere das Kü-Ge negativ hervorruft, werden diese Investoren nie und nimmer, in Spanien investieren und das wird mit Sicherheit Allergrößte Problem in diesem Lande hervorrufen.

Auf Wunsch kann ich, wenn Sie weitere Recherchen vornehmen wollen, mehrere entsprechende You tube Filme, ferner ein sehr gute informative T.V. Dokumentation über das KüGe zusenden, um einen perfekten Wissensstand erreichen zu können. Ferner weitere Recherche Möglichkeiten unter:

www.empuriabravanews.com - www.costabrava-actuel.com

Meine Berichte aus Empuriabrava die Rubrik; Investment & Gesundheit

www.bio-medicina.net - www.fresh-o2.info

Meine Presse Berichte über Enteignungsmethoden

http://www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien//planeenteignung.htm

Video Berichte:

Bericht 1: https://youtu.be/sq4jzxljcxk

Bericht 2: https://youtu.be/0BBFYqf7IQI

 

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