Teil III

Deslinde del Dominio Publico Maritime – Terrestre del Tramo

“Marina Interior de Empuriabrava”

En el T.M. De Castello d Empuries Gerona, Plano No: 3 Hoja No: 10 de 13  Plano: Poligonal del deslinde del D.P.M.T.

LEY DE COSTAS (SPANISCHE  KÜSTENGESETZ)  ENTEIGNUNGS - METHODEN

Ein perfekt geplanter spanischer Milliarden-Coup ?

Laut Recherche sind etwa 20.000 Immobilien vom Kü-Ge, bzw. den

damit verbundenen Enteignungen betroffen.

Geht man von einem durchschnittlichen Wert von 300.000€ pro Immobilie aus, sprechen wir von 6 Milliarden, die sich der spanische Staat so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung unter den Nagel reisst – diese Zahl müsste wahrscheinlich noch erheblich nach oben korrigiert werden.

Man stelle sich vor, was passieren würde, wenn man jemandem, der ein Auto für 100.000€ kauft erklären würde, „Du darfst jetzt ein paar Jahre damit rumfahren, die Sprit- und Servicekosten und die Steuern und Abgaben übernehmen, es gehört aber dem Hersteller, der es Dir dann nach Belieben wieder wegnimmt“.

Beim Kü-Ge passiert nichts anderes. Natürlich kann man auf ein Auto leichter verzichten, als auf ein Dach über dem Kopf, aber die vergleichsweise grosse Gelassenheit, mit der vom Kü -Ge Betroffene mit ihrer Enteignung umgehen, ist mehr, als erstaunlich, indem

„An- und Umbauten“ gem. der Modifizierung „…nunmehr genehmigt werden können, wenn weder Höhe, noch Nutzfläche des Gebäudes verändert werden“.

Das Einzige, was sicherer ist, als vorher, ist, dass der spanische Staat das jahrelang vor sich hin schlummernde Gesetz nun erweckt hat und – anders, als bisher - gnadenlos anwenden wird.

Wer jetzt noch nicht dazu bereit ist, sollte spätestens, wenn sein gestohlenes Eigentum an den Staat fällt darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht, die Hütte anzuzünden, bevor er aus dem eigenen Haus geworfen wird.

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Gründe:

Dazu der wahre Sachverhalt einer Großfamilie die von Deutschland und Holland nach Empuriabrava ( E-U- Staat Spanien) umgezogen ist, um dort in Frieden eine neue Lebensgrundlage und Existenz auf zu bauen, arbeiten und leben zu können.

Dementsprechend nachfolgend, der Tatbestand mit der entsprechenden Faktenlage, in chronologischer Reihenfolge, der eine extreme staatliche Repression dokumentiert, die ihren Lauf nahm als:

1). Im März 1998 der notarielle Ankauf das Mehrfam.- Haus getätigt wurde.

2). Im Jahr 2000, wurde von dem angekauften Haus, vom Finanzamt, die in Anspruch genommen Kredite in eine Einkommensbesteuerung festgelegt.

3). Ferner wurde im Jahr 2005 /2006 das angekaufte Gewerbe & Wohnhaus über das Küstengesetz unter den Deckmantel von Umweltschutz, enteignet.

Tatbestand:

Eine aus anfänglich drei Generationen bestehende Großfamilie, die gemeinsam beschlossen hat, unter einem Dach zu leben, ganz so, wie es zu Ur-Großeltern Zeiten noch Gang und gäbe war, wo einer den anderen stütze, ergab sich Anfang 1998, dass sich eine geeignete Bleibe in Spanien (Empuriabrava) fand.

Doch ist solch ein Wohnhaus in solcher Lage nicht billig und das Eigenkapital dieses zu erstehen, reichte nicht. Gut zu wissen, dass man eine Mutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwager, Schwägerin, drei erwachsende Kinder, Freunde und es Banken gibt, die das Geld haben und leihweise für den Ankaufspreis und den notwendigen Renovierungsmaßnahmen, zur Verfügung gestellt haben.

Leider verwandelte sich das Objekt der Begierde, in zwei Zusammenhängend gestaltete“: staatliche Enteignungs -Massnahmen ”, die in doppelter Hinsicht

Einerseits: Im Jahr 2001 von den spanischen Finanzbehörden und Andererseits: In der Jahreswende 2004 / 2005 über das Küstengesetz, wie nachfolgend aufgeführt, gegen die Großfamilie abgewickelt und vollzogen, indem bis zum heutigen Tag, vernichtende Lebensumstände entstanden sind und in Verbindung dazu mit gravierenden Rechtsunsicherheit-Faktoren, die insbesondere den Investitionen-Schutz betreffen, die in Spanien, aus nachfolgenden Gründen nicht mehr gewährleistet war.

A) Durch extremes Finanzamt Repressionen der spanischen Finanz -Ministerium (Ministerio de Economia y Hacienda“), fordern eine unsachgemäße Steuerforderung, die für die in Anspruch genommene Kredite resultierten und unverständlicher Weise in eine Steuerforderungen umfunktioniert wurde in

doppelter Hinsicht über das Küstengesetz als enteignet deklariert, weil dazu kramten, paranel.

B) Das “staatliche Umweltschutzministerium ( Ministerio de Agriculura y Alimentacion) ” im Jahr 2004 /2005 aus den Schubladen zogen und ein gar kostbares – nie angewandtes – Gut hervor:

Die „ Küstengesetz Enteignungsmethoden aus dem Jahr 1988“.

Dieses besagt, dass man entlang der Küste nicht bauen darf.

Hatten sie nun ein Objekt erstanden, welches da steht, wo es eigentlich gar nicht stehen durfte, handelt es sich in unserem Fall um eine „eingeschossige Bauweise“ die sich in der Küstenlandschaft perfekt angepasst hat, sich in der ersten Meereslinie ca.: 450 m bis 500 m vom Strand entfernt befindet, mit einer dazwischenliegenden groß angelegten vierspurigen Zufahrtstrasse mit gesonderten PKW-Parkflächen, Spazierwege, separate Dünenfläche und Sandstrandflächen.

Die Rede ist hier von einem Machwerk, das unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes und vorgeschobener Nachhaltigkeit rechtsstaatliche Normen,

Wie das Rückwirkungsverbot von Gesetzen, ignoriert und außer Kraft setzt.

Nicht nur dass sich das Gesetz als solches auf mehr als fragwürdige Rechtsgrundlagen stützt, denn seine Anwendung und rechtliche Umsetzung spottet jeder rechtstaatlichen Norm, insbesondere denen des Lissaboner E-U. –Vertrag ist die entschädigungslose Enteignung, rechtsmäßig erworbenen und eingetragenen Eigentums ein Skandal und Absurdität.

Denn seit mittlerweile zwanzig Jahren wurde von der Familiengemeinschaft vergeblich versucht, den vollen Gebrauch, die Nutzung und das Eigentum des Grundbesitzes zurückzugewinnen, um das legitime Eigentum, das ehemals rechtmäßig über einem Notar erworben wurde und das rechtskräftig im Eigentumsregister, ( Grundbuch), eingetragen war und für die Kreditgeber als Sicherheit gewährleistet war, wurde auf staatlicher Anordnung, das erworbenes Immobilien-Eigentum verloren:

”Ohne Entschädigungen. Ohne Recht. Ohne Gerechtigkeit. Ohne Respekt gegenüber dem Privateigentum.

Ohne die mindesten Garantien eines Rechtsstaates.”

“Kein Weiterverkauf, keine Kredtisicherung“

Die Jahre vergehen und die Familie, die auszog in Frieden arbeiten und leben zu können, hat die Großfamilie ohne ein Eigenverschulden, große finanzielle Sorgen, Ängste und Nöte, sowie deutliche gesundheitsschädliche Spuren hinterlassen und seine Lebens und Existenz -Grundlagen, sowie notwendige Sicherungsnachweise, die so ein Immobilienanwesen in einst elitär gedachter Lage verfügte, schlagartig verloren.

Haben einst die Geschäftsverbindungen und Partner, die beabsichtigten Geschäftsaktivitäten mit den Verantwortlichen der Familiengemeinschaft, mit der vormals gegebenen Sicherungsgrundlage und Investitionsschutz, gern gesehen, indem die Geschäftsbeziehung eine saubere finanzielle Absicherung darstellte, war das Immobilienobjekt, als Finanzierungs- Absicherung, nicht mehr gewährleistet. So konnte man die Immobilienliegenschaft, gesetzeskonform bis zum heutigen Tag nicht mehr legal Anbieten noch legal verkaufen.

Das verursachte bei der Großfamilie eine lähmende Unwissenheit und das Paradies wurde in einem Scherbenhaufen gewandelt,

Weil mittlerweile die Familie in einem schwebenden Zustand in Ungewissheit lebt, die ihre geplanten Existenzen, Geschäftsideen und Lebensgrundlage verloren haben und die Großfamilie, die auszog in Frieden arbeiten und leben zu können, möchte wissen, wie die spanische Regierung die notwendigen Rechtssicherheitsgrundlagen, von in staatlichen Besitz befindlichen Immobilien,

Entgegen dem Lissaboner- Vertrag, steht fest das eine europäische Großfamilie ihre Rechte und Existenzgrundlage durch den Verlust der Rechtskraft In Spanien verloren hat..

Dies stellt die Glaubwürdigkeit, die Unabhängigkeit und die reine Existenz der Justiz in Spanien in Frage und darf kein Mittel von Politik sein, wenn sich diese auf Umweltschutz beruft, wurde auf staatlicher Anordnung, das erworbenes Immobilien-Eigentum verloren:”Ohne Entschädigungen. Ohne Recht. Ohne Gerechtigkeit. Ohne Respekt gegenüber dem Privateigentum. Ohne die mindesten Garantien eines Rechtsstaates.”

Gemäß dem Motto:

“ Wo Unrecht zu Recht umfunktioniert werden kann, sollte die

Öffentlichkeit darüber informiert werden”,

Woraufhin intensive Recherchen von einem speziellen Team eines deutschen TV Senders, mehrere Wochen und Monate überprüft wurden, mit dem Resultat, dass nach zwei Wochen die erste Folge bereits als Filmdokumentation produziert und als: T-V- Filmdokumentation vom deutschen T-V-Sender VOX, am: 10.03.2013 um 18:15Uhr ausgesendet wurde.

Dazu kann unter: “ Beweis und Zeugnis” der Sachverhalt der Familiengemeinschaft filmisch als ein Dokument angesehen werden,

Unter Folge 5 anklicken, der entsprechender Bericht der Großfamilie beginnt nach ca: 12 Minuten. Info unter:

www.voxnow.de/hilfe-mein-urlaub-geht-baden/folge-5-costa-brava.php ?

Containeride=11725&player=1&season=2

Wie dies der spanische Staat alles zu entschädigen gedenkt, ist Unbekannt. Fest steht, man hat sich geirrt, hat geschlampt und ist: Schuldig im Sinne der Anklage und Berechtigt, wir dementsprechend die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, das es für Anleger und Immobilien Ankaufinteressenten in Spanien leider keine:

„Rechtssicherheit? Vertrauen auf das demokratische System?

Glaubwürdigkeit des Staates? Unabhängigkeit der Justiz?

 

Weitere Recherchemöglichkeiten Info. Unter:

www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien