Einleitung & Video Reportage.......

NEWS LETTER

Tipps & Infos für Investoren und Existenzgründer / Insiderwissen für Jedermann in Spanien

PRESSE & RECHERCHE - BERICHT

VON : HERBERT WILCZEK - i.A. der Familiengemeinschaft Casa Panama

Apart. No: 195 17487 Empuriabrava (Spanien)

BERLIN /BRÜSSEL, EMPURIABRAVA / SPANIEN, 31.Jan. 2020

Foto: Wikipedia

Die Euro -Krise und Spanien retten- koste es, was es wolle!

Wie lange wollen Sie noch weghören und wegsehen

Herr Ministerpräsident P. Sanchez in Madrid?

Frau Bundeskanzlerin Merkel in Berlin?

Frau E-U Kommissions- Präsidentin Frau von der Leyen in Brüssel?

Eine gefährliche, politische Situation, die insbesondere an die neue EU Kommissions- Präsidentin Frau von der Leyen in Brüssel gestellt wird.

Die es sich nicht leisten kann, als EU schwache Verliererin zu gelten, denn „gleichgesinnte E-U Enteignungs-Nachahmer“ gibt es leider in den EU Ländern zur Genüge.

Um darauf hinzuweisen, dass die „ unberechenbare und verworrene, spanische Politiker-Parteien-Landschaft“ in Madrid, sich auf den Stuhl auf dem sie sitzen. selber absägen.

Oder?

Steht da eine kluge, spanische Strategie dahinter?

Die sich zunächst nach, den drohenden

„Euro Inflationstendenzen“ orientiert,

und sich deshalb, auf die in Spanien vorhandenen Vermögens- Sachwerte, die in Form von:

„ Sicherem Betongold“ von unschätzbarem und wertvolle Immobilien-Sachwerte beinhalten, die sich ausschließlich in der ersten Meereslinie der Küstenorte des spanischen Festlandes und den Inseln der Balearen und Kanaren befinden.

Die zukunftsorientiert eine realistische Wertsteigerung gewährleistet und im Vergleich zu Erdölquellen & Goldminen , sehr viel positivere Tendenzen aufzeigen.

Im Hinblick darauf kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, dass der spanische Staat seine Vermögensbilanz, Ohne „Wenn und Aber, in sicheres Betongold sicherstellen möchte.

Um sich auf eine fortschreitende Euroinflationsgefahr, ernsthaft vorbereiten kann.

Mit seiner Amtsübernahme, hat Petro Sanchez die rückwirkenden politischen Probleme übernommen, wie unter anderen: „Das Ley de Costas (Küstengesetz) -, um: Egal , wie auch immer bei zu behalten !“

Kann man sich auf die Gerechtigkeit der spanischen Justiz stützen ?

Deshalb ist unter anderen der Sachverhalt mehr als seltsam zu bewerten, indem : Pedro Sanchez, seine ehemalige Justizministerin zur Generalstaatsanwältin gemacht hat und damit die Unabhängigkeit der Justiz untergräbt, um sie für seine politischen Zwecke missbrauchen könnte, „steht jedenfalls , im Raum“ ?

Ein Vorgang übrigens, welcher in Polen bei der EU für größte Aufregung sorgt, dort wird auch die Unabhängigkeit der Justiz angezweifelt, in Spanien stört das die EU bisher noch nicht.

Wie weit Sanchez mit seinen lächerlichen zwei Sitzen Vorsprung, mit seinem Frente Popular Nuevo weit kommt, bleibt ab zuwarten. ?

Fakt ist, dass man zugelassen hat, dass im EU Staat Spanien, in allen Küstenorten, getäuschte Immobilienbesitzer entschädigungslos enteignet wurden, die seinerzeit im guten Glauben kauften!

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Effektiv, ist unter Beweis und Zeugnis nachgewiesen, dass die Familiengemeinschaft Casa Panama aus Empuriabrava, im März 1998 intensiv und sehr lange vor dem notariellen Kaufvertragsabschluss vorbereitet hat, indem ein Notariat beauftragt und angewiesen wurde, bis spätestens bei der Beurkundung, alle Erfordernisse, Auferlassungs-vormerkungen, steuerliche Voraussetzungen, Registereintragungs-voraussetzungen, sowie

die erteilte Baugenehmigung, eventuelle Wegerechte und alle staatlichen Auflagen abzuklären.

Mit dem Ergebnis, dass „keine behördlichen Auflagen“ vorhanden waren. Somit wurde die Freigabe einer korrekten Beurkundung gewährleistet, juristisch sicher gestellt und vollzogen.

Nachweisbar steht jedoch mittlerweile fest, dass der spanische Staat, nach Lt. § 263 StGB , eine strafrechtlich relevante Betrugs und Straftat vollzogen hat!

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Ein Straftatbestand der „unter Vortäuschung falscher Tatsachen“, vollzogen wurde, um sich rechtswidrige und eigennützige Vermögensvorteile, zu verschaffen, die über das Küstengesetz, zum Vermögens Nachteil einer geschädigten Familiengemeinschaft, „Casa Panama“ aus Empuriabrava, mit einer nachweislich in Verbindung stehender Gründung eines Unternehmens Aufbaus, der mit mehr als: 100 neuen Arbeitsplätzen gewährleistet worden wäre, sowie den dazugehörigen, enteigneten Immobilien Besitz mit beinhaltet, welcher im:

„Achtstelligen Millionenbereich“ der Familiengemeinschaft enteignet, und die gesamte Unternehmens Installation total ruiniert wurde.

Laut den bisherigen Recherchen handelt es sich, um zunächst ca .: 100.000 Immobilien , die vom Küstengesetz , bzw. den damit verbundenen Enteignungen betroffen sind. Geht man von einem durchschnittlichen Wert von 300.000€ pro Immobilie aus, sprechen wir dann von

30 Milliarden EURO, die sich der spanische Staat, so einfach im Vorbeigehen, unter grober Missachtung von Rechtsnormen und ohne irgendeine finanzielle Gegenleistung, unter den Nagel reißt. Diese Zahl kann noch erheblich  nach oben korrigiert werden, wenn man genauer weiter recherchiert .

Ferner nutzten des Weiteren , die staatlichen Behörden ihre Küstengesetz Enteignungsmethoden und erzielen ferner beachtliche Mieteinnahmen aus enteignete Immobilien in der 1. Strandlage von Minimum: 2 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr indem bestehende “ Gewerbe-Immobilien“, „Mobile Betriebe und Geschäfte“, die sich ausschließlich unmittelbar zwischen 80 und 250 Meter an den Strandlagen des Festlandes und den Balearen und Kanaren, dort befinden.

Wenn es sich andererseits um brutale Vernichtungsmethoden in einem EU Staat handelt, der mit unglaublichen Misshandlungen von Enteignungs-Maßnahmen, in Verbindungen mit einer „ übertriebenen Habgier“, zusammen hängt wurden ferner, die beim Ankauf des Immobilien Besitzes notwendigen und aufgenommenen Kredite der Familiengemeinschaft Casa Panama auch noch als: „Einkommens Steuer umfunktioniert“ und unaufhaltsam gepfändet.

Die Rede ist hier ausschließlich vom: sogenannten Küstengesetz (Ley de Coasta) aus dem Jahr 1989, Einem Machwerk, das unter dem „Sozial Roten-Deckmäntelchen“ :

Ausschließlich in Verantwortung vom ehemaligen Minister- Presidente Sr. Rodríguez Zapatero PSOE in seiner Regierungs-Amtszeit von: 2004-2011, in Form des: Umweltschutzes und vorgeschobener Nachhaltigkeit rechtsstaatliche Normen, wie das Rückwirkungsverbot von Gesetzen ignoriert und außer Kraft gesetzt hat.

Erschwerend kam hinzu, dass die Durchführung des neuen Abmessungsmaßnahmen: „Deslinde“ nicht etwa den lokalen Behörden überlassen wurde, die sich zwangsläufig bestens vor Ort auskennen, sondern vielmehr einer Behörde (demarcación de costas) der Zentralregierung in Madrid. Diese schickte nach und nach ihre Geologen und Biologen auf die Reise zu den Küsten Spaniens um, mit dem Gesetzestext in der Hand, diese wichtige Strandzone zu definieren.

Mit derart weichen Kriterien war auch klar, dass willkürliche Grenzziehungen, im Guten wie im Schlechten möglich waren, mal werden bestehende Häuser, gerade bei Städten und Dörfern, elegant umgangen und ausgespart, mal werden, durchaus in einiger Entfernung der Küste liegenden Häuser gnadenlos ausradiert. Logisch nachvollziehbar ist das nicht immer.

Nicht nur, dass sich die Enteignungs- Gesetz Grundlagen als solches auf mehr als fragwürdige Rechtsgrundlagen stützt, seine Anwendung und rechtliche Umsetzung
spottet jeder rechtsstaatlichen Norm, insbesondere denen des Lissabonner EU Vertrages.

Ist schon die entschädigungslose Enteignung rechtmäßig erworbenen und eingetragenen Eigentums ein Skandal, der unlängst nicht mehr termingerechte und damit unzulässigerweise nachgeschobenen wurde, offenbart das Rechtsverständnis einer “ Bananenrepublik“, in der Rechtsbeugung und staatliche Willkür an der Tagesordnung sind und zum System gehören.

Zu keiner Zeit war die Aufforderung zum „Hinschauen und Einmischen“ politisch und gesellschaftlich angesagter, als heutzutage im Jahr - 2020 , insbesondere auch an die Adresse der Europäischen Union in Brüssel.

Um so unverständlicher ist es, dass die deutsche Bundeskanzlerin,

die zuweilen als die „Zuchtmeisterin der EU“ apostrophiert wird, dem Treiben um das spanische Küstengesetz Enteignungen, bislang so gut wie Wort und tatenlos zuhört und zusieht und dies durch ihren Sprecher mit der Nichteinmischungsfloskel entschuldigen lässt.

So zumindest reagiert die gegenüber Spanien als“ Sozial -Fee“ auftretende Bundeskanzlerin, in Kenntnisnahme der nachfolgenden bestehenden Umstände, indem unter anderem grobe Menschenrechtsverletzungen, Recht auf Eigentum etc. in Spanien wiederholt, von der zuständigen Politik aus Madrid, mit Füßen getreten werden.

Trotz alledem hat unsere sozialbewusste Kanzlerin, unter anderem im Jahr 2018 / 2019 auch noch zugelassen, dass der spanische Staat:

900 Millionen EU-Gelder für Bildungsmaßnahmen erhalten hat.

Wie lange und bis zu welcher Summe sollen da noch deutsche Bürger und der EU-Bürger dem spanischen Staat weiter Geld in den Rachen werfen, egal ob über Rettungsschirme, oder über die Enteignung rechtmäßig erworbener Immobilien, die entschädigungslos an den spanischen Staat fallen?

Abgesehen davon, dass das spanische Rechtsgebaren in der EU nicht widerspruchslos geduldet werden kann, ist jedenfalls für eine deutsche, aus vier Generationen bestehende Familiengemeinschaft, hier die Rede von einem materiellen Schaden im: achtstelligen Euro Millionenbereich. Die Zerstörung der Firmenunternehmens Konzeption, Wurde unter anderen Arbeitsplätze verloren, sowie der Ruin und die Vernichtung der gesamten Lebensgrundlage und Existenzen, einer Familiengemeinschaft.

Wobei es sich um öffentliche und politische Fehlleistungen handelt. Bürger und einige Medien haben mittlerweile gelernt, nicht alles hinzunehmen was passiert. Missstände aufzeigen, den Finger in die Wunde legen und Widerstand leisten sind längst vom revolutionären Geruch befreit, auch und gerade dann, wenn es sich um die Verletzung von Rechten durch Regierungen und Machthabern handelt.

Globalisierung und EU haben dazu geführt, dass gesellschaftliche und rechtliche Maßstäbe nicht mehr nur innerhalb der jeweiligen Länder, sondern universell und weltweit Anwendung finden.
Damit hat die schon zu allen Zeiten mehr als fadenscheinige, diplomatische Argumentation der Nichteinmischung in Angelegenheiten anderer Länder gänzlich ihre Glaubwürdigkeit verloren.

An deren Stelle ist die Verteidigung der Menschenrechte und die Forderung nach Einhaltung bilateraler Vereinbarungen und rechtlicher Mindestnormen getreten.

Eine genauere Überprüfung der Sach und Rechtslage
sollte eigentlich Frau Merkel veranlassen, ihre im EU Ausland lebenden Bürger in Spanien, zu schützen und deren Rechte zu verteidigen.

Das war schon immer , zum Beispiel für die USA jedenfalls Grund genug, in fremden Ländern einzugreifen. In Frankreich, England und einigen anderen EU Ländern sieht man das ähnlich.

Fest steht, dass man sich allein in Deutschland nach wie vor schwer tut, zur Verteidigung der eigenen Bürger, deren Interessen und Rechte im EU Staat Spanien, gegebenenfalls auch mal vors Schienbein zu treten, geschweige denn, entsprechende Maßnahmen anzudrohen, oder gar umzusetzen.„Oder steht eventuell ein kluger Schachzug bzw. andere Motivation dahinter

Zum Einem:Weil ggf. darauf hinzuweisen ist, dass es besser ist, “Immo Investionen“ besser im eigenem Land, bzw. in Deutschland zu tätigen, also deutsche Landsleute, sowie weitere EU Bürger investiert lieber in sichere Immobilien im eigenem Land !

Zum Anderen: Ist Frau Merkel nicht wieder mal weitsichtiger, als zumindest ihre spanischen Politiker Kollegen?

Ferner sollte man im Interesse der EU Länder Frau von der Leyen unterstützen.

Gründe:

Fakt ist, dass unsere bisher- noch -zögerlichen öffentlichen Medien Aktivitäten, die bis heute mehr als 240 000 Leser ( siehe unter google.de und die am Ende des Schreibens notierten Internet Hinweis Informationen), sowie des weiteren eine erfolgreiche, dementsprechende VOX- T-V Berichterstattung mit einer Einschaltquote von 1.200.000 Zuschauern.

Total: 1.440.000 informierte Mitwisser!

Zumindest haben auf diese bisherigen, anfänglichen, öffentlichen Medien Berichterstattungen sehr viele Investoren reagiert. Die, in Betracht gezogen hatten in Spanien Immobilien kaufen zu wollen, wurden verunsichert und abgeschreckt.

Über diesen Umstand sind wir jedenfalls mehr als traurig, weil der unschuldige spanische Bürger und Steuerzahler brutal in Mitleidenschaft gezogen wird und den verursachten Rechtsmissbrauch seiner gewählten Politiker, bezahlen muss.

Inwieweit ausländische und nationale Investoren noch zukünftig in spanische Immobilien investieren werden, bleibt weiter abzuwarten.

Viele Deutsche und andere EU Staaten können nicht verstehen warum spanische Politiker nicht durch einen vernünftigen Dialog ihre Differenzen ausräumen können.

Dieser Unterschied manifestiert sich auch in ihrer Auffassung von ihren Beziehungen zu Europa. Wir Investoren sind überzeugte Europäer, vielleicht auch weil sie in Europa das Tor sehen, das ihnen ermöglichen kann, aus dem engen spanischen Käfig auszubrechen.

Spanische Politiker wiederum scheint Europa meistens als die zu melkende Kuh zu betrachten, ohne seinerseits viele Gedanken an Gegenleistungen zu verlieren.

In einer europäischen Studie über die Unabhängigkeit der Gerichte in den Ländern der EU nimmt Spanien den Platz 26 von 28 Mitglieder ein.

Die vorgenannte, öffentlich erzeugte Problematik liegt zukünftig ausschliesslich in Händen der verantwortlichen Politiker in Madrid, Berlin und Brüssel. Abschließend möchte ich, Herbert Wilczek ( 71 Jahre ) als Verfasser der vorgenannten Inhalte, diese juristisch , als Betrugs Anzeige in Form einer: „Eidesstattlichen Versicherung“ begründen undals Beweis und Zeugnis Grundlage anzeigen. „ Ich bin mir über die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage bewusst“ . Weitere öffentliche Recherchemöglichkeiten unter Info.

https://www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk

www.costabrava-actuel.com

www.o2-immo.net/enteignungsmethodenspanien/

Video Reportage.......

https://www.youtube.com/watch?v=sq4jzxljcxk

Betrifft: Eine Film Dokumentation über die Sachlage der „Deslinde“

(staatliche Abmessung über die Entfernung der Meereslinie zum enteigneten Immobilien-Anwesen)

Der spanische Staat betreibt über das Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988, die entschädigungslose Enteignung einer rechtsmäßig, im März 1998 erworbenen Gewerbe und Wohn Immobilie eines Familienverbundes in vierter Generation, unter einem Dach in Empuriabrava.

Bei den derzeitigen, staatlichen Enteignungsmethoden, wird der Verdacht der eigenen staatlichen Interessen und Belange in den Vordergrund gestellt und dabei außer Acht gelassen, dass die in Frage kommenden Küstengesetz Vorgaben, wir nicht mit den an uns unterstellten Gesetzesinhalten, und das in keinster Weise, verstossen.

Wie zum Beispiel: A) Dass wir der gesamten Öffentlichkeit den freien Zugang zum Strand verhindern, sowie B) Die Auswirkungen einer ungezügelten Bautätigkeit von „Beton Hochburgen „ in der ersten Strandlinie von Empuriabrava.

Die in Frage kommende Immobilie befindet sich von der am Weitesten entfernten Stelle des Wellengangs an der ersten Meereslinie, von der sogenannten Basis Linie entfernt in eingeschossiger, landschaftsgetreuer Bauweise.

Die notwendige Baugenehmigung wurde schon neun Jahre vor dem sogenannten Küstengesetz von 1988 am 17. Mai 1979 erteilt und fertiggestellt.

Schon nach kurzer Zeit wurde die Familiengemeinschaft vor die schwere Fragen gestellt, wie die gemeinschaftliche Existenz, durch die Umsetzung des Küstengesetzes weiterhin möglich ist.

Eine der strittigen Punkte ist nämlich die Unterschiedliche Auffassungen darüber, wo das Meer aufhört und das Land bzw. die Küste beginnt. Also, für uns, wo beginnt Familie, und wo hört unser Leben auf…

Fakt ist:

Die Bewohnbarkeits Nutzung, wurde durch aufwendige Renovierungs Arbeiten vorgenommen und ausgeführt. Die hohen, diesbezüglichen, staatlichen Steuern wurden immer korrekt entrichtet.

Die dazu benötigten Darlehen der Familie von unter anderen Der Banco Santander, die für den Ankauf und die Renovierungskosten benötigt wurden, wurden vom zuständigen Finanzamt als Abschreibung NICHT anerkannt, sondern als Einkommens Steuer umfunktioniert und als Steuerforderung deklariert und zusätzlich gefordert.

Der Verkehrswert beläuft sich derzeitig aktuell auf einen Siebenstelligen Mio €uro Betrag. Fest steht, dass das spanische Volk bzw. die spanischen Steuerzahler und potentielle Investoren die Geschädigten sind, und abgehalten werden auf spanischem Boden neue Investments zu wagen! In unserem Fall hat sich durch diese staatliche Willkür das Familienleben mit all seinen diesbezüglichen Existenzängsten extrem schwierig gestaltet.

Nur durch den Zusammenhalt meistern wir nicht mehr Jahr für Jahr, sondern gemeinsam nur noch Stunde für Stunde…

ANMERKUNG:

Bei Reklamationen und Beschwerden, die über den Inhalt des Filmbeitrages Vorgebracht werden, stehen die Verantwortlichen –Verfasser, in alle Belange zur Verfügung. www.costabrava-actuel.com

https://costabrava-actuel.com/CE_Investment_Schutzgemeinschaft/germany/index.htm